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   VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96   

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https://dejure.org/2002,26991
VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96 (https://dejure.org/2002,26991)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.05.2002 - 1 K 2597/96 (https://dejure.org/2002,26991)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 1 K 2597/96 (https://dejure.org/2002,26991)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
    Danach stellt der Frischwassermaßstab, jedenfalls unter der Bedingung, dass die der Abwassereinrichtung nicht zugeleiteten Wassermengen grundsätzlich in Abzug gebracht werden können (vgl. hierzu Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., Rn. 383 zu § 6 KAG-NW m. zahlr. Nachw.), einen geeigneten Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Inanspruchnahme der dezentralen Entsorgungsleistung dar, weil zwischen Frischwasserbezug und Entsorgungsleistung ein hinreichend nachvollziehbarer und plausibler Zusammenhang besteht und er nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Inanspruchnahme der gebotenen Leistung steht (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3.93, NVwZ-RR 1995, 594).

    Denn hierbei handelt es sich nicht um eine unzulässige Bagatellgrenze, die zur Ungleichbehandlung der Gebührenpflichtigen führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 1995, a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
    Solange der Feststellungsbescheid wirksam ist, ist die Kammer an die vom Landrat getroffenen Feststellungen gebunden (vgl. ausführlich OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE, VwRR MO 2000, S. 410, 416).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten) abgegolten (BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84, NVwZ 1987, 231).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
    Das in der Gebührenkalkulation angesetzte Entgelt für in Anspruch genommene Fremdleistungen bedarf grundsätzlich keiner Überprüfung, wenn es einem Markt- oder Wettbewerbspreis entspricht (OVG Koblenz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96, NVwZ-RR 1999, 673).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1997 - 9 A 4775/95

    Streit um die Erhebung von Entwässerungsgebühren für ein Grundstück mit einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
    Denn die Entsorgungsleistung umfass nicht nur die Entleerung des Inhalts der Grube und dessen Transport zur Kläranlage, sondern auch die Behandlung der Abwässer in der Kläranlage; der Mengenmaßstab gibt die tatsächliche Inanspruchnahme jedoch lediglich für die Entleerung und den Transport, nicht aber bezüglich des Aufwands in der Kläranlage, wieder (OVG Münster, Urt. v. 25. April 1997 - 9 A 4775/95, S. 13 ff. d. E.A.; Schulte/Wiesemann in Driehaus, KAG-NW, § 6. Rn. 356d).
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    Zwar könnte grundsätzlich der Rechtsgedanke des § 139 BGB für eine Teilnichtigkeit sprechen (in diesem Sinne VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Mai 2002 - 1 K 2597/96 - MittStGB Bbg 2003, S. 59 ff.).
  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03

    Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an

    Die darüber hinaus vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob der sog. Frischwassermaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG auch im Bereich der dezentralen Entsorgung des anfallenden Abwassers über abflusslose Gruben (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 2 BbgWG; siehe dazu VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 29. Mai 2002 - 1 K 2597/96 -, Mitt. StGB Bbg. 01/2003, S. 59) in der hier vom Satzungsgeber gewählten Ausgestaltung (vgl. § 2 Abs. 1 und 2 GGES) unter Berücksichtigung der im Bereich des hiesigen Zweckverbandes bestehenden tatsächlichen Gegebenheiten ein für die Bemessung der Benutzungsgebühr zulässiger Maßstab ist, bedarf hiernach schon mangels Entscheidungserheblichkeit keiner Klärung und müsste im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als schwierige Rechts- und Tatsachenfrage auch sonst als offen behandelt werden.
  • VG Frankfurt/Oder, 18.06.2007 - 5 K 1572/02

    Bemessung einer Fäkalabfuhrgebühr nach dem Frischwassermaßstab

    Selbst wenn man dennoch die Menge genau erfassen würde, wäre damit die tatsächliche Inanspruchnahme allenfalls hinsichtlich der Entleerung und des Transports erfasst, nicht aber bezogen auf die Inanspruchnahme der Reinigungsleistung der Kläranlage, die - neben der Menge - auch von der physikalischen und chemischen Beschaffenheit des Entsorgungsgutes abhängt und nur mit unvertretbarem Aufwand im Einzelfall festgestellt werden könnte (vgl. schon VG Frankfurt (Oder), Urteil der 1. Kammer - 1 K 2597/96 - vom 29. Mai 2002; VG Meiningen, Beschluss 8 K 16/00.Me vom 27. März 2003, zitiert nach Juris).
  • VG Potsdam, 01.09.2008 - 9 K 1238/04

    Rechtmäßigkeit des Schmutzwassergebührenbescheides

    StGB Bbg 2003, 538 (539 f.); VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juni 2007 - 5 K 1572/02 -, Juris-Rechtsprechung, Unterabschnitt (UA) 19 und Urteil vom 29. Mai 2002 - 1 K 2597/96 -, Mittl.
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